Notfallpraxen Süd

Notfallpraxen im Kreis Mettmann

Historie und derzeitiger Stand

Anfang 1999 haben in Langenfeld und Hilden Notfallpraxen den Notdienst im südlichen Kreisgebiet übernommen. Sechs früher selbständige Notfalldienstbezirke (Hilden, Langenfeld, Monheim-Mitte, Monheim-Baumberg, Erkrath-Hochdahl und Haan) mit insgesamt etwa 220.000 Einwohnern und etwa 220 niedergelassenen Ärzten wurden zusammengelegt. Jetzt versorgen zwei Notfallpraxen und ein gemeinsamer Fahrdienst dieses Gebiet. Als Träger fungiert ein Verein, in dem inzwischen über 95 % der niedergelassenen Ärzte Mitglied sind. In Velbert gibt es seit Herbst 1999 eine weitere Notfallpraxis für die etwa 160.000 Einwohner von Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath. Im Herbst 2008 wurde mit der Eröffnung einer weiteren Notfallpraxis in Ratingen für die etwa 140.000 Einwohner von Ratingen und der Stadt Mettmann die flächendeckende Versorgung des Kreisgebietes abgeschlossen. Damit ist das gesamte Kreisgebiet von insgesamt vier Notfallpraxen und zwei Fahrdienstbezirken flächendeckend versorgt.   

Früher

Der Patient rief bei der Feuerwehr an und fragte, welcher Arzt Dienst hatte, und unter welcher Telefonnummer dieser erreichbar war. Dann mußte er bei diesem Arzt anrufen, fragen wo die Praxis liegt und wann er kommen könne. Schließlich mußte der Patient die Praxis des diensthabenden Arztes suchen. Wenn er Pech hatte und der Arzt zu einem dringenden Besuch gerufen wurde, mußte er dann im Wartezimmer sitzen und die Rückkunft des Arztes abwarten. Abhängig von der Fachgruppe hatte der Arzt vielleicht nicht alle Geräte in der Praxis, um den Patienten untersuchen zu können (z.B. EKG, Ohrenspiegel, Ultraschall). Zunehmend hatten die Patienten deshalb das Krankenhaus aufgesucht, sei es weil sie den umständlichen Weg zum diensthabenden Arzt scheuten, sei es weil sie dem diensthabenden Arzt nicht zutrauten, ihr Problem lösen zu können.

Ziele, Integration

Wir wollten die dargestellten Mängel der bisherigen Versorgung reduzieren und eine Verbesserung der Patientenversorgung erzielen. An einer festen Stelle steht jetzt zu festgelegten Zeiten ein in der Behandlung ambulanter Patienten erfahrener Arzt zur Verfügung. Weil Notfallpraxen nur mit einem Einzugsbereich von mindestens 100.000 Einwohnern sinnvoll betrieben werden können, mußten bisher eigenständige Notfalldienstbezirke zusammengelegt werden. Dabei sollten die Wege für die Patienten zumutbar bleiben. Unsere Notfallpraxen sind komplett ausgestattet, u.a. mit EKG und Ultraschallgerät. Neben dem ständig anwesenden „Sitzdienst“ ist ein weiterer Arzt für die Hausbesuche dienstbereit, der mit einem komplett ausgerüsteten Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes zum Einsatz gefahren wird. Wegen des Bekanntheitsgrades lag es nahe, die Notfallpraxen an zentral liegende Krankenhäuser anzugliedern. Durch Verträge mit den Krankenhäusern haben wir mit Labor- und Röntgennutzung eine Verbesserung der Versorgungsqualität ermöglicht, die an anderen Standorten nicht möglich wäre. Wir entlasten so die Krankenhausärzte, die sich mehr ihrer eigentlichen Aufgabe, der Versorgung der stationären Patienten, widmen können. Das Verhältnis zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen ist entspannt und kollegial.

Spezielle Dienste

An den Wochenenden und Feiertagen sowie mittwochs nachmittags, also immer dann, wenn mit vielen kranken Kindern gerechnet werden muß, steht ein Kinderarzt zur Verfügung. Weil im Südkreis nur 15 Kinderärzte niedergelassen sind, ist es nicht möglich, jederzeit einen Kinderarzt in der Notfallpraxis zu haben. Wenn kein Kinderarzt anwesend ist, behandelt ein anderer Arzt in der Notfallpraxis auch die Kinder. Dafür bildet er sich fort, bzw. ist durch seine Erfahrung dazu befähigt. Weitere Kinderärzte sitzen in der Notfallpraxis Velbert und in der Notfallpraxis Ratingen. Die Augenärzte haben wegen ihrer Spezialisierung weiterhin einen eigenständigen Notdienst im Kreis.

allgemeine Öffnungszeiten

Die Notfallpraxen versehen den Dienst in den Zeiten gemäß der geltenden Notfalldienstordnung und dem geltenden Organisationsplan von KV und Kammer. Montags, Dienstags und Donnerstags wird die Notfallversorgung durch den Fahrdienstarzt ab 19 Uhr, Mittwochs und Freitags ab 13 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag ab 8 Uhr sichergestellt, jeweils bis 8 Uhr des folgenden Morgens. Die Sitzdienste in den Notfallpraxen sind täglich nur bis 23 Uhr besetzt, Mittwoch und Freitag erst ab 16 Uhr. Durch diese Diensteinteilung ist einerseits die komplette Versorgung der Bevölkerung sichergestellt und andererseits garantiert, daß die Ärzte rationell und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Fallzahlen, Dienstfrequenz

Jährlich werden in der Notfallpraxis Langenfeld über 12.000 Patienten behandelt, in der Notfallpraxis Hilden sind es ebenso viele. Der Fahrdienst besucht jährlich knapp 5000 Patienten, die erkrankungsbedingt die Notfallpraxis nicht aufsuchen können. Zusätzlich versorgen die Kinderärzte in der Notfallpraxis Langenfeld über 7000 Kinder, so daß im Südkreis insgesamt pro Jahr über 36.000 Patienten behandelt werden. Anstelle vieler wenig frequentierter Dienste sind jetzt von jedem Arzt nur noch wenige meist stark frequentierte Dienste abzuleisten. Anstelle von 6 bis 30 Nachtdiensten (23 bis 8 Uhr) mit durchschnittlich 0,5 bis 1,5 Besuchen brauchen jetzt nur noch höchstens 2 Nachtdienste je Arzt und Jahr abgeleistet zu werden, in denen etwa 5 bis 8 Patienten behandelt werden. Hinzu kommen jährlich 4 Tagdienste bis 23 Uhr. Vorstehende Zahlen haben sich durch die Einführung der Zuzahlung von 10 Euro (oft fälschlich "Praxisgebühr" genannt) um etwa 15 % reduziert.

Kosten

Die Kosten werden von den niedergelassenen Ärzten aufgebracht. Die große Mehrheit der Ärzte war der Meinung, daß die Notfallpraxen so viele Vorteile für die Mehrzahl der Patienten und auch für die Ärzte bieten, daß die Investitionen lohnen. Die Kosten werden auf alle beteiligten Ärzte umgelegt und von der KV bei der Honorarauszahlung einbehalten, bei den privatärztlich tätigen Kollegen vom Verein eingezogen. 

Vertretung im Notdienst

Die Ärzte lassen sich überwiegend vertreten. Je stärker ein Facharzt spezialisiert ist, desto eher läßt er sich von Ärzten vertreten, die weniger spezialisiert sind, aber dafür einen umfassenderen Überblick über alle im Notfalldienst relevanten Gebiete der Medizin haben. Weil wir einen festen Stamm von 30 Vertretungsärzten haben, deren Qualifikation wir prüfen, und die durch die vielen Notdienste mit dichter Patientenfolge viel Notdienst-Erfahrung haben, sehen wir darin einen Qualitätsgewinn. Es gab früher Ärzte, die sich für den Notdienst zwar nicht mehr kompetent fühlten, ihre Dienste aber selbst gemacht haben, weil ein Vertreter mehr gekostet hätte als er erwirtschaftete. Diese Ärzte können jetzt die Dienste problemlos zu festen Konditionen von Ärzten aus unserem Vertreterpool versehen lassen. Sie verdienen dann an einem Notdienst nichts, haben aber auch keine wirtschaftliche Einbuße, und die Qualität ist gesichert. Bei den Hausärzten ist die Zahl derer, die die Dienste selbst machen, noch am höchsten. 

Körperschaften

Die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung standen in der Gründungsphase neutral zu unserem Notfalldienstprojekt. Die Kreisstellenvorstände glaubten zunächst nicht, dass wir eine Mehrheit der Ärzte für die Notfallpraxen begeistern könnten. Nach intensiver Überzeugungsarbeit in jedem einzelnen Bezirk haben wir eine Zweidrittelmehrheit der Ärzte aller beteiligten Notfalldienstbezirke nachweisen können. Der Organisationsplan wurde geändert und der Dienst in den Notfallpraxen für alle verpflichtend.

Insgesamt sind die Notfallpraxen von Ärzteschaft und Patienten als positive Neuerung in jeder Hinsicht angenommen worden. Die Zahl der Beschwerden über den Ärztlichen Notdienst ist nach Auskunft von KV und Ärztekammer seit der Einführung der Notfallpraxen ganz enorm zurückgegangen.

Seit dem 1.7.2004 sind unsere Notfallpraxen in der Zeit von 23 Uhr bis 8 Uhr auf die zentrale Arztrufzentrale der "KV Nordrhein Notdienst und Bürgerberatungs-GmbH" aufgeschaltet. Der Bürger hat dadurch auch nachts eine routinierte Arzhelferin am Apparat, die schon einmal die Personalien aufnimmt und dann einen Hausbesuch oder Telefonkontakt mit dem Arzt vermittelt.

Krankenhäuser

Krankenhäuser sind dazu da, Patienten, bei denen eine ambulante Behandlung nicht möglich ist, aufzunehmen und "stationär" zu behandeln. Die ambulante Behandlung hingegen ist Aufgabe der niedergelassenen Ärzte, auch im Notfall. Deshalb weist das Heilberufsgesetz allein den niedergelassenen Ärzten die Pflicht zu, eine Notfallversorgung in den sprechstundenfreien Zeiten vorzuhalten. Krankenhausärzte sind für die Behandlung der Ihnen anvertrauten "stationären" Patienten zuständig. Sie sollen möglichst wenig durch die Behandlung ambulanter Patienten von ihrer eigentlichen Aufgabe abgehalten werden. Bei insgesamt acht Krankenhäusern und vier Notfallpraxis-Standorten musste im Kreisgebiet eine Auswahl getroffen werden, die sich nach der Größe des Einzugsgebietes der geplanten Notfallpraxen richtete.

Falls Sie sich für weitere Fakten interessieren, schreiben Sie eine Mail an den Vorstand des Vereins.

Impressum:

Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.
Der Vorstand
Zum Stadtbad 31
40764 Langenfeld
Tel. 02173-99490

E-Mail an den Vorstand 

Vereinsregister Nr. 0669 bei Amtsgericht Langenfeld/Rhld.

Inhaltlich verantwortlich: Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V., Hans-Peter Meuser, Vorsitzender.

zuletzt geändert 27.10.2008  

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